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Reifen Hill
Inhaberin Bärbel Hill

Schultenhofstraße 40
45475 Mülheim a.d. Ruhr

info@reifenhill.de


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AGB


I. Angebote

gelten nur für sofortige Zusagen. Zwischenverkauf vorbehalten.


II. Aufträge

auch durch unsere Vertreter an und erteilt, sind für uns verbindlich nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Mit der Auftragserteilung  erkennt der Käufer diese für ihn als verbindlich an.


III. Preise

verstehen sich in Bezahlung. In Rechnung werden die am Liefertage gültigen Preise - jeweils ab Werk der unserem Lager - gestellt.


IV. Kreditgewährung

bleibt stets in unserem Ermessen.


V. Lieferfristen

sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt ist. Bei Überschreitung verbindlich zugesagter Lieferfristen um mehr als vier Wochen kann der Käufer durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Falle höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren Lieferhindernissen, wie zum Beispiel Streik, Aussperrungen, unverschuldeten Lieferverzögerungen unserer Lieferanten usw. tritt Lieferverzug nicht ein; halten diese Hindernisse mehr als vier Wochen nach Überschreiten einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist an, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr  des Empfängers. Versicherungs- und Versandkosten werden berechnet.


VI. Garantie

Wie sind keine Hersteller und können deshalb den Käufer für die gelieferte Ware nur soweit eine Garantie bieten, wie sie uns seitens der Lieferwerke gewährt wird. Der Käufer hat, wenn eine Beanstandung durch das Herstellerwerk Anerkennung findet, Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gutschrift. Die sich ergebenden Versand- und Verpackungskosten sowie Aus- und Einbaukosten gehen zulasten des Bestellers. Nur die Garantiebestimmungen der Herstellerfirmen sind gültig.


VII. Reklamationen

können nur berücksichtigt werden, wenn die Bekanntgabe innerhalb 8 Tagen und mit Vorlage des Verkaufsbeleges erfolgt.


VIII. Gewährleistung

Die Gewährleistung für gebrauchte Ware und Sekunda-Reifen ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

a)  die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert, besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden,

b)  bei Weißwanddecken Verfärbungen oder Licht bzw. Ermüdungsrisse oder Weißwand auftreten,

c)  die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden ist,

d)  bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war,

e)  der Reifen einer übermäßigen vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, insbesondere durch Überschreitung

      der für die Reifengröße zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

f)   der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf in seiner Leistung beeinträchtigt wurde,

g) der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrehaltigen, oxidierten oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war,

h) der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußeren
    Erhitzungen ausgesetzt gewesen ist,

i)  natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemässe Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen sind.


Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn unser Kunde Mängel nicht binnen acht  Werktagen nach Lieferung rügt.
Die Rügefrist beträgt bei versteckten Mängeln und Geschäften mit Nichtkaufleuten 6 Monate ab Lieferung. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung  oder Ersatzlieferung hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen; ist unser Kunde Kaufmann, so steht dieses Wahlrecht uns zu.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung entsprechend der Nutzungsdauer des reklamierten Reifens eine anteilige Vergütung zu berechnen.


IX. Rücknahme

fest bestellter und von uns richtig gelieferter Ware sind ausgeschlossen, falls nicht anders vereinbart.


X. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung – unser Eigentum.

Wird die Ware weiterverkauft, so gilt die Forderung an den dritten Käufer, in Höhe unserer Forderung, als an uns abgetreten.
Also ist der Erlös in Höhe unserer Forderung unser Eigentum. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, so ist die vorhandene von uns gelieferte Ware an uns zurückzugeben. Die Ware darf nicht verpfändet oder übereignet werden.


XI. Haftung

Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


XII. Zahlung

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes sofort bar fällig. Zahlungsziele sowie Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Wir sind nicht verpflichtet Schecks und Wechsel entgegenzunehmen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber hereingenommen.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Wir sind berechtigt, als Verzugsschaden höhere Zinsen anzusetzen, wenn uns nachweislich höhere Kreditkosten entstehen. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Aufrechnungsforderung.


XIII. Erfüllungsort

und Gerichtsstand für alle Lieferungen. Leistungen und Zahlungen wie überhaupt für alle aus dem Kaufvertrag entstandenen Möglichkeiten,
ist in Mülheim a. d. Ruhr.